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   BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08   

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BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08 (https://dejure.org/2009,26238)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 1 WB 72.08 (https://dejure.org/2009,26238)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 1 WB 72.08 (https://dejure.org/2009,26238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes - Einordung der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes als eine statusrechtliche Angelegenheit oder als eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes; Einordung der Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes als eine statusrechtliche Angelegenheit oder als eine ...

  • datenbank.nwb.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 WB 32.08
    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte auf Grund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung oder der Übernahme kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschluss vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -).

  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5).

    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 <BGBl I S. 81>) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 a.a.O. und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 1 WB 8.08

    Beschwerdefrist; Weiterleitungspflicht der unzuständigen Behörde; Benachteiligung

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte auf Grund einer Ausnahmegenehmigung erfolgen, wenn der Antrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 und vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N.).

    Der Bescheid der Stammdienststelle über das Ergebnis der Potenzialfeststellung, der dem Antragsteller einzeln bekannt gegeben worden ist, bedurfte als truppendienstliche Erstmaßnahme keiner Rechtsbehelfsbelehrung (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 4. November 2004 - BVerwG 1 WB 36.04 - und vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 54.08

    Fachausbildung; Ablösung; formelle Voraussetzung für die Ausbildung.

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes bzw. über einen Laufbahnwechsel im Wege der Übernahme (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278).

    Die rechtliche Würdigung dieses vom Beschwerdeverfahren abweichenden neuen Vortrags im gerichtlichen Verfahren kommt aber nicht in Betracht, weil die Wehrbeschwerdeordnung ein der Klageänderung oder Klageerweiterung vergleichbares Rechtsinstitut nicht kennt (Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278, vom 24. Februar 2005 - BVerwG 1 WB 65.04 - und vom 31. Januar 2007 - BVerwG 1 WB 53.06 -).

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Anders als § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO, der den Beginn der gerichtlichen Antragsfrist an die "Bekanntgabe des ablehnenden Bescheides" (in der alten Fassung der Norm) bzw. an die "Zustellung des zurückweisenden Beschwerdebescheides" (in der Fassung der Bekanntmachung der WBO vom 22. Januar 2009 <BGBl I S. 81>) anknüpft, setzt § 6 Abs. 1 WBO für den Beginn der Beschwerdefrist (nur) die tatsächliche, positive Kenntnis vom Beschwerdeanlass voraus (vgl. Beschlüsse vom 13. August 2008 a.a.O. und vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 39.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 49).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 50.03

    Prüfungsentscheidung; Einzelnote; Wiederholungsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Der Senat lässt offen, ob das Ergebnis der Potenzialfeststellung als isoliert anfechtbare Einzelwertung (vgl. zur Anfechtung von Einzelnoten im Prüfungsrecht: Beschluss vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 = Buchholz 236.110 § 27 SLV 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 124 m.w.N.) mit Außenwirkung für andere Auswahlverfahren zu werten wäre.
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 WB 18.06

    Beschwerde; Beschwerdefrist; Beschwerdeanlass.

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Kenntnis vom Beschwerdeanlass hat ein Soldat, wenn ihm die Umstände bekannt sind, aus denen sich die von ihm empfundene Beeinträchtigung ergibt (stRspr, Beschlüsse vom 30. November 2006 - BVerwG 1 WB 18.06 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 4 = NZWehrr 2007, 127 und vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 1 WB 19.07

    Verwaltungsvorschriften; Auslandsdienstverwendungsfähigkeit; Auslandseinsatz;

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Da sie ihre rechtliche (Außen-)Wirkung nur über die an ihnen orientierte, tatsächlich geübte Verwaltungspraxis und den Anspruch des Soldaten auf Gleichbehandlung entsprechend dieser Praxis (Art. 3 Abs. 1 GG) entfalten, ist für die Auslegung von Bestimmungen in Verwaltungsvorschriften - anders als für die Auslegung von Rechtsnormen - dasjenige Verständnis maßgeblich, das ihrer tatsächlichen Anwendung zu Grunde liegt (stRspr, vgl. insbesondere Beschluss vom 28. Mai 2008 - BVerwG 1 WB 19.07 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 44).
  • BVerwG, 26.01.1981 - 1 WB 47.79

    Feldwebellehrgänge - Vergleichbarkeit von Noten - Offiziere des militärfachlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.12.2009 - 1 WB 72.08
    Dadurch kann am ehesten gewährleistet werden, dass bei der großen Zahl der Bewerber die Auswahl nach dem Prinzip der Bestenauslese und unter Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit vorgenommen wird (Beschluss vom 26. Januar 1981 - BVerwG 1 WB 47.79 - BVerwGE 73, 126 ).
  • BVerwG, 20.09.2011 - 1 WB 38.10

    Zulassung zur Laufbahn; Chancengleichheit im Auswahlverfahren

    Sie stellt vielmehr eine truppendienstliche Verwendungsentscheidung dar, für die gemäß § 21 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 17 Abs. 1, Abs. 3 WBO der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten - hier zum Bundesverwaltungsgericht - eröffnet ist (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Eine rückwirkende Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes ist rechtlich zulässig und könnte aufgrund einer Ausnahmegenehmigung noch erfolgen, wenn der Zulassungsantrag in der Sache erfolgreich wäre (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 11. März 2008 - BVerwG 1 WB 8.08 - Buchholz 450.1 § 5 WBO Nr. 1, vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - m.w.N. und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Das gilt auch für die Entscheidung über die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 -, vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 54.08 - DokBer 2009, 278 und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Die Entscheidung über die Ablehnung der Zulassung kann vom Wehrdienstgericht nur auf Ermessensfehler überprüft werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 WB 32.08 - und vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

    Dafür ist aus dem Lehrgangszeugnis über die Laufbahnprüfung des jeweiligen Bewerbers der Wert im Formularfeld 530 als Note mit drei Dezimalstellen zu berücksichtigen (vgl. dazu Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 1 WB 18.10

    Konkurrentenstreit; Militärische Auswahlentscheidung; Personalberaterausschüsse;

    Wie sich die tatsächlich geübte Verwaltungspraxis bei der Anwendung einer Verwaltungsvorschrift darstellt, ist in der Regel durch eine Amtliche Auskunft des Bundesministeriums der Verteidigung zu klären (Beschluss vom 15. Dezember 2009 - BVerwG 1 WB 72.08 -).
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